Seit 1. Jänner 2026 gilt in Österreich für Gipsplatten, Gips-Wandbauplatten und faserverstärkte Gipsplatten grundsätzlich ein Deponierungsverbot. Um den knapper werdenden Rohstoff Gips im Baustoffkreislauf zu halten, hat der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) gemeinsam mit Expert:innen aus Bauwirtschaft, Entsorgungswirtschaft, Industrie und Verwaltung einen Best-Practice-Leitfaden für Bau- und Abbrucharbeiten erarbeitet. Er richtet sich an Bauherr:innen, Bauunternehmen, Sammelstellen und Behandlungsanlagen und zeigt, wie Gipsplattenabfälle getrennt, trocken und möglichst frei von Störstoffen erfasst werden müssen, damit sie als Rohstoff für neue Bauprodukte verwendet werden können. www.oewav.at
Natürliche Gipsressourcen sind begrenzt. Recyclinggips gewinnt damit für die Versorgung der Bauwirtschaft zunehmend an Bedeutung: Aufbereitete Gipsplattenabfälle können bei der Herstellung neuer Gipsplatten wieder eingesetzt werden und Primärgipsressourcen ersetzen.
Auf Basis der Daten für 2019 schätzte das zuständige Ministerium das Potenzial an Gipsabfällen in Österreich auf rund 100.000 Tonnen. Davon wurden damals etwa 49.000 Tonnen als Gipsabfall deponiert; weitere Mengen wurden gemeinsam mit anderen Bauabfällen erfasst. In der Gipsplattenproduktion können laut den Erläuterungen zur Recyclinggips-Verordnung rund 30 bis 40 Prozent Recyclinggips anstelle von Rohstein eingesetzt werden.
Deponieverbot macht Trennung zur Pflicht
Seit 1. Jänner 2026 dürfen Gipsplatten, Gips-Wandbauplatten und faserverstärkte Gipsplatten grundsätzlich nicht mehr deponiert werden. Bei Neubau und Abbruch müssen sie deshalb getrennt erfasst und trocken gelagert werden. Verantwortlich sind Bauherr:in und Bauunternehmen. Ist die Trennung vor Ort nicht möglich, muss sie in einer genehmigten Behandlungsanlage erfolgen; nachweislich nicht recyclingfähiges Material ist vom Deponierungsverbot ausgenommen.
Branchenstandard statt Einzellösungen
Wie gut Gipsplattenabfälle recycelt werden können, entscheidet sich bereits bei Rückbau, Sammlung und Lagerung. Der ÖWAV hat deshalb als unabhängiges Expertennetzwerk das Wissen aller relevanten Akteure entlang der Wertschöpfungskette gebündelt und daraus einen gemeinsamen Best-Practice-Leitfaden für die gesamten Stakeholder entwickelt.
„Die rechtlichen Vorgaben allein bringen noch keinen Rohstoff zurück in den Kreislauf. Dafür braucht es klare und praxistaugliche Standards, die von allen Beteiligten angewendet werden können. Der ÖWAV führt als unabhängige Plattform das Wissen der Branche zusammen und macht es für die Praxis nutzbar. So muss nicht jeder Betrieb eigene Lösungen entwickeln, und möglichst viel recyclingfähiger Gips bleibt erhalten“, betont ÖWAV-Geschäftsführer DI Dr. Daniel Resch.
Drei Punkte entscheiden maßgeblich über die Recyclingfähigkeit:
- Getrennt erfassen: Gipsplattenabfälle sind direkt am Anfallsort von anderen Bauabfällen zu trennen. Ist das technisch nicht möglich (vgl. § 4 (2) Recyclinggips-Verordnung), muss die Sortierung in einer genehmigten Behandlungsanlage erfolgen.
- Trocken halten: Die Abfälle müssen bei Lagerung und Transport vor Feuchtigkeit geschützt werden. Nasses Material beeinträchtigt die Qualität des späteren Recyclinggipses.
- Störstoffe vermeiden: Holz, Metall, Kunststoff, Dämmstoffe und andere gipsfremde Materialien sind weitestgehend auszusortieren. Die konkreten Übernahmebedingungen sollten vor der Anlieferung mit dem Verwertungsunternehmen abgestimmt werden.
Details für Baustelle, Sammlung und Sortierung
Weitere Empfehlungen können im ÖWAV-Arbeitsbehelf 75 „Recycling von Gipsplattenabfällen – Teil 1: Leitfaden für die stoffliche Verwertung“ nachgelesen werden. Der ergänzende kostenlose Folder zeigt anhand konkreter Bildbeispiele, welche Materialien recyclingfähig sind, welche Verunreinigungen problematisch werden und welche Stoffe nicht in die Recyclingfraktion gehören.
Der ÖWAV-Arbeitsbehelf sowie der Folder sind auf der Webseite des ÖWAV erhältlich.
Über den ÖWAV
Der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) vertritt seit 1909 die Gesamtheit der Wasser- und Abfallwirtschaft in Österreich. Als gemeinnütziger Verein setzt er sich für die Erreichung der nachhaltigen Ziele der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft auf nationaler und internationaler Ebene ein. Seinen über 3.400 Mitgliedsorganisationen bietet der ÖWAV ein Branchennetzwerk sowie eine neutrale und unabhängige Plattform aller Fachexpert:innen und beteiligten Berufsgruppen. Ziele des ÖWAV sind die Ausbildung, die Erarbeitung und die Sicherung von Qualitätsstandards in der Wasser- und Abfallwirtschaft sowie die Information und der Interessenausgleich nach innen und außen. Präsident ist RA Mag. Martin Niederhuber, die Geschäftsführung hat DI Dr. Daniel Resch inne. www.oewav.at
Bildmaterial beiliegend, Abdruck honorarfrei © ÖWAV
BU1: Auf einen Blick: Welche Gipsplattenabfälle für das Recycling geeignet sind – und welche ausgeschlossen werden müssen
BU2: DI Dr. Daniel Resch, Geschäftsführer ÖWAV
BU3: DI Dr. Lukas Kranzinger, Bereichsleitung Abfallwirtschaft und Kreislaufwirtschaft ÖWAV
